Bewerber-FAQ

Was geschieht mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Wir sichten Ihre Unterlagen professionell und prüfen, welche Position für Sie interessant sein könnte. Wenn wir Ihnen ein konkretes Angebot machen können, kontaktieren wir Sie, informieren Sie über die Position und führen mit Ihnen in der Regel ein persönliches Gespräch. Wir empfehlen Sie mit Ihrem Einverständnis dem Unternehmen als passenden Kandidaten. Wenn wir Ihnen aktuell keinen geeigneten Job anbieten können, nehmen wir Ihre Daten - wiederum nur mit Ihrem Einverständnis - in unseren Bewerberpool auf und gleichen Sie fortlaufend mit neu eingehenden Angeboten ab. Indem wir den Unternehmen stets nur die für die Stellenanforderung geeigneten Bewerber empfehlen, schaffen wir für Sie gute Voraussetzungen, für ein interessantes Angebot.

Wozu werden meine persönlichen Daten genutzt?

Im Umgang mit Ihren Daten bewahren wir äußerste Diskretion. Sie werden nur zweckgemäß verwendet, d.h. wir leiten Daten nur anonymisiert an unsere Ansprechpartner in interessierten Unternehmen weiter.

Wie aktuell sind Ihre Stellenangebote?

Ziel ist es, nur aktuelle Angebote auf unserer Website zu veröffentlichen. Anzeigen, die nicht mehr aktuell sind, werden automatisch offline genommen.

Kann ich mich bei den Karriereagenten für ein bestimmtes Unternehmen bewerben?

Selbstverständlich ist dies ebenfalls möglich. Gerne sprechen wir die von Ihnen bevorzugten Unternehmen an und machen für Sie professionelles Marketing.

Was kostet Ihre Dienstleitung der Personalvermittlung?

Die Personalvermittlung ist für Bewerber kostenlos und ist somit eine hervorragende Alternative zu den eigenen Bewerbungsbemühungen.

Kann ich mich von Ihnen auch beraten lassen ohne die Dienstleistung der Personalvermittlung wahrzunehmen?

Selbstverständlich ist auch das möglich, bspw. prüfen wir gerne Ihre Bewerbungsunterlagen und geben Ihnen hilfreiche Tipps für Ihre erfolgreiche Bewerbung. Auch ein Bewerbercoaching oder die Vorbereitung auf ein anstehendes Vorstellungsgespräch sind losgelöst vom Vermittlungsprozess gegen Gebühr möglich.

Kann ich von meinem Arbeitgeber eine Outplacementberatung fordern?

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorschlagen, eine Outplacement-Beratung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Grundsätzlich ist dies eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, zu der er rechtlich nicht verpflichtet ist, es sei denn, sie ist im Sozialplan enthalten.

Vermitteln Outplacement-Berater nach der Kündigung eine neue Position?

Wir können Ihnen eine Position vermitteln, da wir in unserem Hause eine Personalvermittlung angeschlossen haben. Die Karriereagenten managen das Projekt berufliche Neuorientierung mit dem Ziel, dass Sie zügig Ihre Karriere fortsetzen können. Outplacement-Berater sind keine Head-Hunter, d.h. wir arbeiten nicht im Auftrag von Unternehmen, die Stellen zu besetzen haben. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interesse.

Ist Outplacement-Beratung nicht nur ein besseres Bewerbungstraining ?

Im Kern umfasst Outplacement den Prozess der Arbeitsmarktrecherche und des Bewerbungsprozesses. Im ersten Schritt geht es dabei um die berufliche Standortbestimmung und die Erstellung eines Qualifikationsprofils. Die Karraiereagenten unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Stellen und wir bieten Coachings für den Bewerbungsprozess an. Dies beinhaltet auch die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und ein Interviewtraining.

Gibt es Experten für besondere Beratungsthemen (Alters-Vorsorge, Hochschulkarriere, Selbstständigkeit...)?

Für spezielle Fragestellungen arbeiten wir mit Experten zusammen, die ihre Expertise einbringen und ggf. aktiv in die Beratung eingebunden werden. Können wir Ihnen mit unseren Kompetenzen nicht weiterhelfen, bieten wir immer Hilfe zur Selbsthilfe an, damit Sie von unserem weitreichenden Netzwerk an Experten profitieren.

Besteht die Möglichkeit, den Berater im Vorfeld kennen zu lernen?

In einem unverbindlichen Informationsgespräch besteht immer die Möglichkeit, den Berater, seine Vorgehensweise und unser Unternehmen näher kennen zu lernen.

Ist Outplacement Bestandteil des Gehalts? Gibt es steuerliche Risiken?

Outplacement-Beratungen unterliegen bis zu einem bestimmten Betrag, nicht der Besteuerung als geldwerter Vorteil. Sie sind gemäß Sozialgesetzbuch III als Qualifizierungsmaßnahmen zu betrachten, die vom Arbeitsamt gefördert werden können. Der Höchstbetrag für eine derartige Förderung liegt bei rd. 8.600 EUR. Von Seiten der Finanzverwaltung geht man davon aus, dass Outplacement-Leistungen im überwiegenden Umfang (zu etwa zwei Drittel) im Interesse des Unternehmens liegen. Vor diesem Hintergrund sind Beratungsleistungen dann nicht einer Besteuerung als geldwerter Vorteil zuzurechnen, wenn die Leistungen das Dreifache des o.g. Höchstbetrages für eine Förderung, also rd. 25.750 EUR nicht übersteigen. Lediglich darüber hinaus gehende Beträge wären als geldwerter Vorteil zu versteuern. Zur Rechtssicherheit ist eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt sinnvoll.

Welche Vorteile habe ich als Mitarbeiter von einer Outplacement-Beratung?

Umfangreiche Unterstützung im Bewerbungsprozess
Erstellung einer professionellen Bewerbungsmappe
Orientierungsunterstützung im verdeckten als auch offenen Stellenmarkt
Persönliche Betreuung
Verringertes Risiko von Arbeitslosigkeit
Konzentration auf neue Perspektiven
Beratung und Begleitung bis über den Zeitpunkt der Neuorientierung hinaus

Wie strukturiert sich eine Outplacement Beratung?

Die Karriereagenten bieten sowohl Team-, als auch Einzel-Beratung an.

Welche Gründe gibt es für Outplacement-Beratung?

Insolvenzen
Verlagerung von Arbeitsplätzen an andere Standorte
Absatzschwierigkeiten
Rationalisierung
Firmenübernahmen

Wer darf die Beratung in Anspruch nehmen?

Outplacementberatung ist heutzutage nicht mehr auf Führungskräfte beschränkt, sondern kommt allen dafür vorgesehenen Mitarbeitern zugute.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Transferagentur und einer Transfergesellschaft?

Bei der Transferagentur wird die Outplacementmaßnahme bis maximal 2.500 Euro pro Person gefördert. Sie findet immer innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist statt. Im Unterschied zur Transfergesellschaft verbleibt der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungszeit bei seinem Arbeitgeber. Der Vorteil: Der Mitarbeiter kann sich noch aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus aktiv bewerben. Das erhöht seine Chancen um ein Vielfaches, schneller einen neuen Job zu finden.

Aktuelles

Gemeinsam fördern

Zum Erhalt und der Förderung von Stärken und Fertigkeiten geistig behinderter Menschen, spenden die Karriereagenten bei einer erfolgreichen Personalvermittlung 5% des Vermittlungshonorars an die Lebenshilfe Mannheim. Damit beteiligen sich automatisch alle Unternehmen und Kandidaten, die über die Karriereagenten zusammenkommen.

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