Allgemeines Gleichbehandlungssgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz AGG oder auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, ist am 18.08.2006 in Deutschland in Kraft getreten. Vom Gesetz betroffen sind zahlreiche Bereiche der Personalarbeit, wie beispielsweise die Gestaltung der Stellenanzeigen, die Interviews mit Bewerbern und das Absagemanagement.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Verhinderung der Diskriminierung von Bewerbern und Mitarbeitern hinsichtlich
- Geschlecht
- Alter
- Rasse/ethnischer Herkunft
- Religion/Weltanschauung
- Sexueller Identität
- Behinderung
Die Vereinfachung der Klagemöglichkeiten für Bewerber und Mitarbeiter und Übertragung der Beweislast an Unternehmen, hat zu einer starken Erhöhung des Prozessrisikos für Unternehmen geführt.
Damit Sie die Sicherheit haben, dass alle Bewerbungen in Ihrem Unternehmen gemäß den Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes behandelt werden, haben wir ein AGG-sicheres Bewerbermanagement entwickelt, das die folgenden Komponenten umfasst
- Diskriminierungsfreie Erstellung des Anforderungsprofils
- Nutzung AGG-konformer Stellenanzeigen
- Gesetzessichere Durchführung von Kandidateninterviews
- Durchführung eines AGG-konformen Absagemanagement und Projektdokumentation
Aktuelles
Gemeinsam fördern
Zum Erhalt und der Förderung von Stärken und Fertigkeiten geistig behinderter Menschen, spenden die Karriereagenten bei einer erfolgreichen Personalvermittlung 5% des Vermittlungshonorars an die Lebenshilfe Mannheim. Damit beteiligen sich automatisch alle Unternehmen und Kandidaten, die über die Karriereagenten zusammenkommen.
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